Gesetzliche Grundlagen, Haftung & sichere Abgabewege für Hersteller und Händler
Täglich erreichen tausende Tonnen genusstauglicher Lebensmittel das Ende ihrer Mindesthaltbarkeit – und werden trotz einwandfreier Qualität aussortiert. Für Hersteller, Großhändler und Logistikzentren stellt sich die Frage: Was tun mit MHD-naher Ware? Die gute Nachricht: Es gibt rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, die Ressourcen schonen und Verluste vermeiden können.
Was bedeutet „MHD“ eigentlich?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Wegwerfdatum, sondern gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften garantiert behält (z. B. Geschmack, Farbe, Konsistenz). Anders als beim Verbrauchsdatum (“zu verbrauchen bis”) darf MHD-Ware auch nach Ablauf verkauft oder abgegeben werden, wenn sie noch sicher ist.
Darf man MHD-nahe Ware weitergeben oder verkaufen?
Ja – unter bestimmten Bedingungen:
- Vor Ablauf des MHD ist ein Verkauf oder eine Abgabe grundsätzlich erlaubt
- Nach Ablauf des MHD darf die Ware nur dann weitergegeben werden, wenn sie:
- genusstauglich ist (Geruch, Aussehen, Geschmack in Ordnung)
- deutlich als MHD-abgelaufen gekennzeichnet ist (z. B. durch Etikettierung oder Hinweis im Angebot)
Hersteller und Händler sollten vor Abgabe eine sorgfältige sensorische Prüfung durchführen und dokumentieren (z. B. im Prüfprotokoll oder Chargenblatt).
Haftung: Wer trägt die Verantwortung?
Wer MHD-nahe oder -abgelaufene Ware in Umlauf bringt, ist für deren Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Das heißt:
- Die Ware darf nicht gesundheitsgefährdend sein
- Sie muss alle gesetzlichen Kennzeichnungspflichten erfüllen
- Eine Dokumentation der Qualitätsprüfung ist dringend zu empfehlen
Gute Nachricht: Wird die Ware an einen professionellen Wiedervermarkter übergeben (wie Global Food Traders), geht die Verantwortung nach gesetzlicher Übergabe mit Warendokumentation und Vertrag an den Abnehmer über.
Sichere Abgabewege: Wohin mit MHD-Ware?
- Wiedervermarktung über spezialisierte Großhändler wie GFT (mit B2B-Kunden im In- & Ausland)
- Abgabe an gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Tafeln, Sozialmärkte)
- Mitarbeiterverkauf (sofern hygienisch und organisatorisch abgesichert)
- Verwertung in Tierfutter oder Biogas (als letzte Stufe der Wertschöpfung)
Wichtig ist, dass dabei Rückverfolgbarkeit, Lagerbedingungen und Produktsicherheit klar geregelt sind.
Unser Fazit
MHD-nahe Ware ist kein Abfall, sondern eine Chance zur Ressourcenschonung und zum wirtschaftlichen Ausgleich. Wer gesetzliche Grundlagen kennt, Haftung richtig absichert und mit erfahrenen Partnern arbeitet, kann Lebensmittel sinnvoll weitergeben – und dabei Image, Umwelt und Bilanz gleichzeitig verbessern.
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