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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GFT Global Food Traders GmbH

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der GFT Global Food Traders GmbH (nachfolgend “GFT”) mit ihren Vertragspartnern, insbesondere Lieferanten und Abnehmern.
  2. Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn GFT diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  • 2 Vertragsgegenstand
  1. GFT handelt mit überschüssigen Warenbeständen, MHD-naher Ware, Retouren, B-Ware sowie vollwertiger Handelsware im Bereich Lebensmittel, Getränke und Non-Food-Produkte.
  2. Die angebotenen Waren können je nach Produktgruppe von der handelsüblichen Qualität abweichen (z. B. MHD-nahe oder überlagerte Ware). Eine Rücknahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
  3. Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde bzw. Lieferant, über die Beschaffenheit und den Zustand der Ware ausreichend informiert worden zu sein.
  • 3 Angebote und Vertragsschluss
  1. Angebote von GFT sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande.
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen über die angebotene oder angefragte Ware vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
  3. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • 4 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
  1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager GFT oder benannter Verladestelle.
  2. Zahlungsziel: Es besteht grundsätzlich kein Zahlungsziel. Die Zahlung ist sofort bei Rechnungserhalt fällig, es sei denn, eine andere Zahlungsweise wurde schriftlich vereinbart.
  3. GFT behält sich vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder per Sofortüberweisung durchzuführen.
  4. Gerät der Abnehmer in Zahlungsverzug, ist GFT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB sowie eine pauschale Mahngebühr von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
  5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von GFT (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
  • 5 Lieferung, Abholung, Gefahrübergang
  1. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager GFT oder ab Lager des Vorlieferanten (EXW gemäß Incoterms 2020).
  2. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware über.
  3. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
  5. Bei Annahmeverzug des Käufers ist GFT berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder anderweitig zu verwerten.
  • 6 Pflichten von Lieferanten (Warenanbietenden)
  1. Lieferanten versichern, dass alle angebotenen Waren rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, frei von Rechten Dritter sind und – soweit zutreffend – den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU entsprechen.
  2. Bei MHD-naher, beschädigter oder überlagerter Ware ist die tatsächliche Beschaffenheit sowie das genaue MHD schriftlich anzugeben.
  3. Der Lieferant stellt GFT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit fehlerhaften oder rechtswidrig gelieferten Waren entstehen.
  4. GFT ist berechtigt, angelieferte Ware zu prüfen und bei Abweichungen vom vereinbarten Zustand oder bei Qualitätsmängeln die Annahme zu verweigern.
  • 7 Pflichten von Abnehmern (Warenempfängern)
  1. Der Abnehmer erkennt an, dass es sich bei der gelieferten Ware um Sonder- bzw. Restposten handelt, die vom regulären Handel abweichen können.
  2. Der Abnehmer verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge, Qualität und offensichtliche Mängel zu prüfen.
  3. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Warenerhalt schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert.
  4. Die Rückgabe oder der Umtausch gelieferter Ware ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart oder es liegt ein verdeckter Mangel vor, der nicht bei Wareneingang erkennbar war.
  • 8 Haftung
  1. GFT haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GFT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  • 9 Datenschutz
  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG, verarbeitet.
  2. Details sind der aktuellen Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
  • 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann ist.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der GFT in Köln.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11 Nutzung von Online-Diensten, Analyse- und Marketingtools (Google, Meta, TikTok, LinkedIn u. a.)

(1) GFT setzt auf ihrer Website sowie in digitalen Marketingaktivitäten verschiedene Dienste und Tools von Drittanbietern ein, insbesondere:

Google-Dienste (Google Ads, Google Analytics, Google Tag Manager, Google Fonts, YouTube),

Meta Platforms Ireland Ltd. (Facebook Pixel, Facebook Ads, Instagram Ads),

LinkedIn Ireland Unlimited Company (LinkedIn Insight Tag, LinkedIn Ads),

TikTok Technology Limited (TikTok Pixel, TikTok Ads).

(2) Diese Dienste verwenden Cookies, Pixel oder ähnliche Tracking-Technologien, um Informationen über das Nutzungsverhalten von Webseitenbesuchern zu erfassen. Ziel ist die Analyse der Reichweite, Verbesserung unseres Angebots sowie das Ausspielen personalisierter Werbung und sogenanntes Remarketing auf Drittplattformen.

(3) Die Nutzung dieser Tools erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer aktiven Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die über ein Cookie-Consent-Tool eingeholt und dokumentiert wird. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(4) GFT nutzt die erhobenen Daten zudem für eigene werbliche Zwecke, z. B.:

Versand von Informationen über Produkte, Angebote oder Dienstleistungen per E-Mail, sofern eine entsprechende Einwilligung vorliegt,

Anzeige interessenbasierter Werbung auf Plattformen wie Google, Facebook, Instagram, LinkedIn oder TikTok (sogenanntes Custom Audience / Lookalike Audience Marketing),

interne Analyse von Zielgruppen und Nutzerverhalten zur Optimierung von Marketingstrategien,

gegebenenfalls telefonische Kontaktaufnahme zur Information über relevante Produkte oder Geschäftsgelegenheiten, soweit rechtlich zulässig oder ausdrücklich genehmigt.

(5) Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht zu deren eigenen Werbezwecken, sondern ausschließlich im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch vertraglich gebundene Dienstleister.

(6) GFT hat – sofern erforderlich – entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge mit Drittanbietern abgeschlossen oder nutzt Dienste auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei Drittstaatentransfers.

(7) Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Widerrufsmöglichkeiten und zum Umgang mit Cookies sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website abrufbar:
https://www.globalfoodtraders.de/datenschutz

Hinweis:

Die GFT unterliegt derzeit keiner externen Zertifizierung. Gleichwohl orientiert sich das Unternehmen bei der internen Ausgestaltung seiner Prozesse sowie der Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollsysteme an den einschlägigen und oben benannten Standards. Einzelne Zertifizierungen befinden sich aktuell in Vorbereitung und werden – vorbehaltlich erfolgreicher Prüfungsverfahren – zu gegebener Zeit bereitgestellt.

  • ISO 14001 (Umweltmanagement)
    Dieser Standard bezieht sich auf umweltbezogene Aspekte innerhalb des Unternehmens, wie Ressourcenverbrauch, Abfallmanagement und Umweltverantwortung.
  • ISO 22000 (Lebensmittelsicherheit)
    Die ISO 22000 definiert Anforderungen an ein Managementsystem zur Lebensmittelsicherheit über die gesamte Lieferkette – von der Beschaffung bis zum Kunden.
  • ISO 45001 (Arbeitsschutz-Management)
    Dieser Standard beschreibt ein Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit dem Ziel, Risiken für Mitarbeiter zu reduzieren und sichere Arbeitsplätze zu schaffen.
  • HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)
    Ein bewährtes System zur Erkennung und Beherrschung von Risiken in der Lebensmittelhygiene – auch im Handel mit Fertigwaren relevant.
  • GMP (Good Manufacturing Practice)
    GMP steht für gute Herstellungspraxis, vor allem in Bezug auf Lagerbedingungen, Sauberkeit, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit – auch im Großhandel umsetzbar.
  • IFS (International Featured Standards – z. B. Broker, Logistics)
    Diese Standards legen Anforderungen an Qualität und Produktsicherheit fest – speziell für Handelsunternehmen, Logistik und Zwischenhändler in der Lebensmittelbranche.
  • BRCGS (Brand Reputation Compliance Global Standards)
    Ein global anerkannter Standard zur Lebensmittelsicherheit, Verpackung und Verbraucherschutz – ursprünglich aus dem britischen Einzelhandel hervorgegangen.
  • TÜV / DEKRA / SGS (Audit-Grundsätze)
    Wir berücksichtigen die allgemein anerkannten Prüfmaßstäbe und Auditstrukturen dieser unabhängigen Prüfstellen in der Gestaltung unserer internen Qualitätssicherung – auch ohne externe Zertifizierung.
  • GFT-QS 1.0 (interner Standard der GFT)
    Unser eigens entwickelter Qualitätsstandard für den Großhandel mit Retourwaren im Lebensmittelbereich umfasst klare Prüfkriterien zur Sortenreinheit, Rückverfolgbarkeit, Hygiene und Warenkontrolle. GFT-QS 1.0 bildet die Grundlage unserer täglichen Arbeit.
  • 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

GFT Global Food Traders GmbH
Hansestr. 19, 51149 Köln

Handelsregister: HRB 123638 | Amtsgericht Köln
Geschäftsführung: O. Türkdönmez
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